Phenward

Nutzungsbedingungen

Stand: 12. Mai 2026

Diese Nutzungsbedingungen (NB) regeln den Zugang zu und die Nutzung der Plattform Phenward, eines Rahmens, in dem Inhalte frei erscheinen können, um durch einen gewählten, übernommenen und überprüfbaren Veröffentlichungsakt öffentlich gemacht zu werden.

Phenward handelt ausschließlich als technischer Vermittler: sie stellt Verbindungen her und stellt Werkzeuge bereit; sie führt die Veröffentlichungsleistung nicht auf der Website des Publishers aus und ist nicht Vertragspartei des Hauptvertrags zwischen den Nutzern, vorbehaltlich dieser NB.

Hinweis: Dieser Text beschreibt sowohl vertragliche Verpflichtungen als auch die tatsächlich implementierte Funktionsweise der Anwendung zum Stand des Updates. Produktänderungen können in einer späteren Fassung der NB beschrieben werden.

  • Plattform : der Dienst Phenward.
  • Nutzer : jede Person mit einem Konto.
  • Autor : Nutzer, der Inhalte zur Veröffentlichung anbietet.
  • Publisher : Nutzer, der wählt, einen Inhalt öffentlich zu machen.
  • Inhalt : auf der Plattform frei erscheinender Inhalt.
  • Veröffentlichung : Akt der öffentlichen Zugänglichmachung eines Inhalts durch den Publisher.
  • Transaktion : Zahlungsvorgang, der auf dem Zahlungsmittel des Autors erfasst wird, nach ausdrücklicher Bestätigung der Veröffentlichung auf der Plattform.
  • Provision : Vergütung von Phenward.

3.1 Aufgaben der Plattform

Phenward:

  • organisiert den Rahmen für das Erscheinen von Inhalten,
  • stellt technische Werkzeuge bereit (Konten, Marktplatz, Auftragsabläufe, automatisierte URL-Prüfungen),
  • erleichtert die Zahlungsabwicklung über einen zugelassenen Drittanbieter,
  • protokolliert und belegt den Akt der Veröffentlichungsbestätigung im Rahmen des Produkts.

3.2 Status als technischer Vermittler - keine Partei des Hauptvertrags

Phenward handelt als technischer Vermittler und Betreiber einer Online-Plattform. Sie ist keine Vertragspartei des Veröffentlichungsdienstvertrags zwischen Publisher und Autor : dieser Vertrag kommt unmittelbar zwischen ihnen durch Nutzung der Plattform zustande; Phenward ist weder Verkäufer noch Käufer noch Mitvertragspartner der redaktionellen oder Hosting-Leistung auf der Website des Publishers.

Sofern zwingendes Recht nichts anderes vorsieht, kann Phenward nicht haftbar gemacht werden für Erfüllung, Qualität, Verzug oder Nichterfüllung dieser Leistung noch für von Nutzern auf Drittwebsites vorgeschlagene, veröffentlichte, geänderte oder entfernte Inhalte.

Die Nutzer erkennen an, dass die Plattform keine Rechts-, Steuer-, SEO- oder Medienberatung darstellt und dass sie allein für ihre geschäftlichen und redaktionellen Entscheidungen verantwortlich bleiben.

Der Status als technischer Vermittler schließt nicht die Fähigkeit von Phenward aus, die technischen Abläufe der Plattform (Status, Fristen, Zahlungserfassung) gemäß den Regeln dieser NB im Interesse des ordnungsgemäßen Dienstbetriebs zu verwalten. Solche Verwaltungshandlungen stellen keinen Eingriff in den Dienstvertrag zwischen den Parteien dar und begründen keine Haftung von Phenward für die Erfüllung dieses Vertrags.

3.3 Was Phenward nicht ist

  • Phenward ist nicht Herausgeber der Inhalte oder der Websites der Nutzer,
  • sie ist nicht Verkäuferin von Veröffentlichungsleistungen in dem Sinne, dass sie die Veröffentlichung auf der Website des Publishers nicht selbst ausführt,
  • sie garantiert kein redaktionelles, wirtschaftliches, Traffic-, Ranking- oder Sichtbarkeitsergebnis,
  • sie ist weder Versicherer noch Bürgin noch Garantin für die gegenseitigen Verpflichtungen der Nutzer.

3.4 Neutraler Host-Provider und redaktionelle Verantwortung des Publishers

Phenward ist neutraler Host-Provider im Sinne der europäischen E-Commerce-Richtlinie (Richtlinie 2000/31/EG) und des Artikels 6 des französischen Gesetzes Nr. 2004-575 vom 21. Juni 2004 (LCEN) (französische Rechtsvorschrift). Die redaktionelle Verantwortung für veröffentlichte Inhalte liegt ausschließlich beim Publisher.

Der Publisher, der einen Inhalt auf seiner Website öffentlich zugänglich macht, übernimmt die Eigenschaft eines Veröffentlichungsdirektors im Sinne des französischen Gesetzes vom 29. Juli 1881 über die Pressefreiheit (französische Rechtsvorschrift) und nachfolgender Vorschriften, für alle im Rahmen eines Phenward-Auftrags veröffentlichten Inhalte. Er ist in dieser Eigenschaft allein verantwortlich für Pressedelikte (Verleumdung, Beleidigung, Aufhetzung usw.), die durch die Veröffentlichung des Inhalts auf seiner Website begangen werden können.

Phenward kann als technischer Vermittler, der keine vorherige redaktionelle Kontrolle über den Inhalt der Website des Publishers ausübt, nicht als Mitherausgeber oder Veröffentlichungsdirektor im Sinne dieser Vorschriften eingestuft werden.

4.1 Registrierung und allgemeine Verpflichtungen

Zur Nutzung der Plattform ist eine Registrierung erforderlich.

Jeder Nutzer verpflichtet sich:

  • korrekte Angaben zu machen,
  • die Plattform in gutem Glauben zu nutzen,
  • die Marktplatzregeln einzuhalten.

4.2 Verbotene Inhalte und Verhaltensweisen

Folgendes ist streng untersagt, auf der Plattform sowie in vorgeschlagenen Inhalten oder im Rahmen des Dienstes erfolgten Veröffentlichungen (einschließlich auf Publishers-Websites, soweit diese erkennbar mit einem Phenward-Auftrag verknüpft sind):

  • jeder rechtswidrige Inhalt oder jede rechtswidrige Handlung nach geltendem Recht,
  • beleidigende, diffamierende, belästigende Inhalte oder solche, die die Menschenwürde verletzen,
  • diskriminierende Inhalte oder Äußerungen (insbesondere wegen Herkunft, Geschlechts, sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität, Behinderung, Aussehens, politischer oder religiöser Überzeugung usw.),
  • Aufstachelung zu Hass, Gewalt, Terrorismus oder Straftaten; Kinderpornografie oder jeder pädokriminelle Inhalt; Inhalte, die illegale Produkte oder Aktivitäten bewerben,
  • Verletzung von Rechten Dritter (Urheberrecht, Marken, Persönlichkeitsrechte, Geschäftsgeheimnisse usw.), wenn sie offenkundig ist oder ernsthaft gemeldet wird.

Die obige Liste ist nicht abschließend. Phenward kann Elemente entfernen oder den Zugang gemäß diesen NB und dem Recht einschränken.

4.3 Fair use - Umgehung der Plattform untersagt

Jeder Nutzer verpflichtet sich zur fairen Nutzung des Dienstes, vergleichbar mit professionellen Vermittlungsmarktplätzen (z. B. Freelancing-Plattformen mit öffentlichen AGB - z. B. Malt : Verpflichtung, den Marktplatz nicht zu umgehen und keinen Auftrag außerhalb zu vergeben, unter Schadensersatzansprüchen): insbesondere ist es untersagt, Phenward oder ihre Zahlungswerkzeuge für dasselbe wirtschaftliche Ziel zu umgehen.

Vor allem, ohne dass diese Liste abschließend ist:

  • es ist untersagt, außerhalb von Phenward eine gleichwertige Veröffentlichungsleistung abzuschließen oder zu erbringen (gleicher Inhalt, gleiche Kombination Autor / Publisher / Website oder gleiche Gegenleistung) mit einem Nutzer, mit dem die Vermittlung über die Plattform zustande kam;
  • es ist untersagt, Kontaktdaten, Angebote oder Zahlungen auszutauschen, um Provisionen oder Gebühren an Phenward zu vermeiden oder zu mindern;
  • es ist untersagt, einen Auftrag auf der Plattform vorzutäuschen, während der wirtschaftliche Austausch ausschließlich außerhalb des Dienstes stattfindet.

Der Nutzer erkennt an, dass die Umgehung der Plattform Phenward Schaden zufügen kann. Tritt ein solcher qualifizierter Verstoß innerhalb von zwölf (12) Monaten nach der Vermittlung der betreffenden Nutzer über Phenward ein, kann Phenward - unbeschadet disziplinarischer Maßnahmen (Artikel 11) und Rechtsbehelfe - verlangen:

  • Entgangene Provisionen: den Betrag der Provisionen, den sie auf die umgangene Transaktion normalerweise erhalten hätte; bei fehlenden direkten Belegen kann dieser Betrag geschätzt werden auf Grundlage des auf der Plattform angezeigten oder vereinbarten Preises für den betreffenden oder einen vergleichbaren Auftrag.
  • Eine Pauschalentschädigung: einen Festbetrag von dreitausend (3.000) Euro je qualifiziertem Verstoß wegen administrativen Schadens, Aufdeckung und Umgehung der Dienstvergütung (vom Provisionsbetrag getrennt).
  • Weitere Schadensersatzansprüche, wenn Phenward einen darüber hinausgehenden tatsächlichen Schaden nachweist.

Die genannten Beträge können von einem oder mehreren an der Umgehung beteiligten Nutzern gesamtschuldnerisch geltend gemacht werden, sofern mehrere Mitwirkende feststehen. Vorherige Beziehungen zwischen den Parteien, die Phenward ordnungsgemäß vor der Vermittlung auf der Plattform mitgeteilt wurden, fallen außerhalb dieses Systems, soweit Recht oder Treu und Glauben es erfordern. Beträge können in einer späteren NB-Fassung angepasst werden mit Wirkung für Verstöße nach dem Update.

Dieses Verbot zielt nicht an sich auf Austausch zwischen den Parteien, der ausschließlich zur nachträglichen Klärung eines Streits über die Erfüllung eines über Phenward geführten Auftrags erforderlich ist, sofern er keine Umgehung im obigen Sinne darstellt.

5.1 Erscheinen von Inhalten auf dem Marktplatz (Autor)

Der Autor:

  • lässt strukturierte Inhalte erscheinen,
  • legt einen Nettopreis für die Veröffentlichungsleistung fest, mit einem variablen Mindestbetrag je nach den vom Autor festgelegten Auswahlkriterien, wie in der Anwendung zum Zeitpunkt der Einreichung vorgesehen (vorbehaltlich Aktualisierung dieser NB),
  • kann Mindestanforderungen definieren.

Vertraulichkeit der Publisher-Informationen: über den Publisher in der Bewerbungsphase offengelegte Informationen (einschließlich über Plattformfunktionen wie die Einsicht der Websites des Publishers im Bewerbungskontext) sind streng vertraulich und dem laufenden Geschäft vorbehalten. Jede Nutzung zu Akquise, direktem Kontakt außerhalb der Plattform oder Scraping stellt einen Verstoß gegen diese NB dar und kann zur sofortigen Sperrung des Kontos führen, unbeschadet weiterer Maßnahmen.

Das Erscheinen auf dem Marktplatz ist kostenlos. Ohne Veröffentlichung ist keine Zahlung fällig.

Sofern in der Inhaltsdarstellung auf der Plattform nicht ausdrücklich und sichtbar etwas anderes vermerkt ist (z. B. Wiederveröffentlichung erlaubt, syndizierter Inhalt), garantiert der Autor, dass der vorgeschlagene Inhalt noch nicht veröffentlicht ist, weder ganz noch wesentlich teilweise, auf einer anderen öffentlich zugänglichen Website (einschließlich unter anderer URL, Sprache oder leicht veränderter Form, wenn der Textinhalt im Wesentlichen gleich ist). Er verpflichtet sich, denselben Inhalt nicht anderweitig so zu veröffentlichen, dass der Wert des Auftrags für den Publisher aufgehoben oder gemindert wird, im Einklang mit Recht und diesen NB.

Der Autor garantiert, die erforderlichen Rechte für alle Bilder, Illustrationen und sonstigen visuellen Elemente zu besitzen, die er in seinen Inhalt einfügt, insbesondere die Rechte zur Vervielfältigung und zur öffentlichen Wiedergabe. Der Autor ist allein verantwortlich im Falle einer Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit den hochgeladenen visuellen Inhalten. Phenward kann nicht für eine nicht autorisierte Nutzung von Bildern durch einen Autor verantwortlich gemacht werden.

Die in diesem Artikel vorgesehene Originalitätsgarantie gilt zum Zeitpunkt der Einreichung des Inhalts auf der Plattform. Nach der Veröffentlichung behält der Autor die Möglichkeit, seinen Inhalt gemäß Artikel 5.6 (Veröffentlichungslizenz) anderweitig zu verwerten.

5.2 Auswahl und Veröffentlichung (Publisher)

Der Publisher:

  • sieht erscheinende Inhalte,
  • wählt frei einen Inhalt aus,
  • entscheidet, ihn auf seiner Website öffentlich zu machen,
  • gibt die Veröffentlichungs-URL an.

URL und Veröffentlichungsseite müssen der tatsächlichen Online-Stellung des beauftragten Inhalts auf der betreffenden Website entsprechen; der Publisher darf keine URL einreichen, deren Inhalt in der Substanz anderswo bereits veröffentlicht ist, auf irreführende Weise oder ohne Bezug zum Auftragsgegenstand, vorbehaltlich der in diesen NB vorgesehenen Maßnahmen.

Kennzeichnung gesponserter Inhalte: der Publisher verpflichtet sich, geltende Vorschriften zur Kennzeichnung gesponserter Inhalte einzuhalten, insbesondere die von der DGCCRF geforderte ausdrückliche Kennzeichnung. Phenward lehnt jede Haftung bei Nichteinhaltung ab.

Jede Preisverhandlung, jeder Abschluss oder die Erfüllung der Veröffentlichungsleistung und jede zugehörige Zahlung außerhalb der Plattform mit einem über Phenward vermittelten Nutzer sind untersagt - siehe Artikel 4.3.

Bei einer Bewerbung kann die Plattform ein Preisangebot über dem angezeigten Preis innerhalb geschäftlich festgelegter Grenzen zulassen (z. B. maximaler Aufschlag als in der Anwendung definierter Prozentsatz).

5.3 Bestätigung und Zahlungserfassung (Produktstand)

Ablauf: Nach Annahme der Bewerbung durch den Autor bestätigt der Publisher sein Engagement auf der Plattform; es wird ein PaymentIntent erstellt und der Autor autorisiert den Betrag (Vorlage). Die Veröffentlichungsfrist für die Einreichung der URL beginnt mit dieser wirksamen Autorisierung. Siehe Abschnitt 6.1.

Der Publisher reicht die Veröffentlichungs-URL ein, wenn der Auftrag auf Veröffentlichung wartet, im Rahmen der Oberfläche (insbesondere nachdem eine Stripe-Zahlung auf Erfassung wartet - requires_capture - auf Seiten des Autors).

Die Plattform führt automatisierte Prüfungen der URL durch: Erreichbarkeit (HTTP/HTTPS), Sicherheitsvorkehrungen und Kohärenz zwischen abgerufener Seite und beauftragtem Inhalt (Titel, Text, Schlüsselwörter usw.). Schlagen diese Prüfungen fehl, wird die URL in dieser Phase nicht akzeptiert und die Zahlung nicht erfasst.

Automatisierte Prüfungen - Hilfe für den Autor: automatische Prüfwerkzeuge werden nur zur Unterstützung bereitgestellt. Endgültige Bestätigung und Auslösung der Zahlung liegen in der alleinigen Verantwortung des Autors. Phenward übernimmt keine Haftung für die Ergebnisse automatischer Prüfungen.

Wenn die URL-Prüfungen erfolgreich sind, wechselt der Auftrag in Bestätigung ausstehend: der Autor muss grundsätzlich auf der Plattform ausdrücklich bestätigen, dass die Veröffentlichung für ihn akzeptabel ist. Diese Bestätigung löst die Erfassung der Zahlung über den Anbieter (Stripe) aus und setzt den Auftragsstatus auf abgeschlossen.

Validierungsfrist und automatische Validierung: die Plattform berechnet eine Validierungsfrist (in der Oberfläche angezeigte Parameter und technische Einstellungen, einschließlich Auto-Validierung und Veröffentlichungsfrist). Läuft diese Frist ab, ohne dass der Autor ausdrücklich bestätigt, kann die Plattform die Veröffentlichung automatisch validieren und die Zahlungserfassung auslösen mit gleicher Wirkung wie bei manueller Bestätigung. Der Autor kann per E-Mail informiert werden (einschließlich Erinnerungen vor Fristablauf und bei automatischer Validierung).

Veröffentlichungsfrist: der Publisher muss die Veröffentlichungs-URL vor der für den Auftrag festgelegten Veröffentlichungsfrist einreichen. Andernfalls kann der Auftrag storniert werden und die Zahlungsautorisierung auf dem Zahlungsmittel des Autors gemäß den Regeln des Zahlungsdienstleisters (Stripe) aufgehoben oder storniert werden, ohne Anspruch auf Schadenersatz gegen Phenward über den Rahmen dieser NB hinaus.

Erinnerungen und Betriebsnachrichten: die Plattform kann automatisierte E-Mails senden (insbesondere Erinnerungen vor bestimmten Fristen: Veröffentlichung, Validierung), die ausschließlich der Auftragserfüllung und dem ordnungsgemäßen Dienstbetrieb dienen. Die Nutzung des Dienstes gilt als Annahme des Erhalts solcher Betriebsnachrichten, die von werblichen Mitteilungen zu unterscheiden sind, die der Einwilligung und dem geltenden Recht unterliegen.

Mit der Bestätigung der Veröffentlichung auf der Plattform oder bei automatischer Validierung nach Fristablauf ohne gegenteiliges Handeln des Autors erkennt der Autor an, dass die Leistung vollständig erbracht ist, und verzichtet ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht gemäß Art. L221-28 des französischen Verbrauchergesetzes (Code de la consommation), soweit anwendbar. Die Plattform protokolliert diesen Eintritt.

14 Tage - Sichtbarkeit auf dem Marktplatz: Inhalt, der auf dem Marktplatz «erschienen» ist, aber nicht bis zu einem abgeschlossenen Auftrag geführt wird, wird dort nach 14 Tagen nicht mehr angeboten (automatisches Ablaufen in der Anwendung), vorbehaltlich Serviceaktionen (z. B. erneutes Einstellen durch den Autor).

Verpflichtung zur fortlaufenden Verfügbarkeit (Publisher): beim Hinzufügen einer Website wählt und akzeptiert der Publisher ausdrücklich eine minimale Online-Verfügbarkeitsdauer aus den in der Anwendung angezeigten Optionen: mindestens ein Jahr, mindestens zwei Jahre oder mindestens zwei Jahre ohne festgelegte Höchstdauer. Über Phenward auf dieser Website veröffentlichte Artikel bleiben mindestens für die gewählte Dauer zugänglich; die Option «mindestens zwei Jahre ohne festgelegte Höchstdauer » setzt eine Untergrenze von zwei Jahren und bedeutet nicht, dass keine Aufbewahrungspflicht besteht oder Inhalte ohne Einhaltung der geltenden Regeln entfernt werden dürfen. Die Annahme wird per Kontrollkästchen und Zeitstempel dokumentiert. Diese Frist ist von der 14-Tage-Regel oben zu trennen, die die Sichtbarkeit des Inhalts auf dem Marktplatz vor der Auswahl betrifft.

Nach Erfassung und abgeschlossenem Auftrag führt Phenward keine fortlaufende Überwachung der Website des Publishers durch; die redaktionelle Pflege obliegt dem Publisher im Rahmen der für diese Website erklärten Mindestdauer.

5.4 Nicht-Veröffentlichung, Offline-Nahme - keine Haftung von Phenward

Unterlässt ein Publisher die Veröffentlichung des Inhalts, verzögert ohne Verschulden der Plattform oder nimmt den Inhalt nach Bestätigung und Erfassung zurück, entfernt, blendet aus oder ändert ihn wesentlich, liegt dies ausschließlich in seiner Verantwortung und seinen vertraglichen Pflichten gegenüber dem Autor.

Phenward führt die Veröffentlichung nicht auf der Website des Publishers aus und garantiert nicht, dass der Publisher redaktionelle Verpflichtungen über die auf der Plattform angezeigten Werkzeuge und Status hinaus einhält. Folglich begründen Nicht-Veröffentlichung, Offline-Nahme oder daraus für eine Partei resultierende Folgen keine Haftung von Phenward als technischem Vermittler, vorbehaltlich dieser NB und des Rechts.

5.5 Information der Parteien über ihre Verantwortlichkeiten

Phenward weist die Nutzer auf ihre Pflichten und Rollenverteilung hin durch: diese NB, die Datenschutzerklärung, Impressum und rechtliche Hinweise, Texte und Kontrollkästchen in der Anwendung (insbesondere beim Hinzufügen einer Website, bei Aufträgen und im Zahlungsablauf) sowie kontextbezogene Servicemeldungen. Jeder Nutzer ist verantwortlich, diese vor dem Handeln zu berücksichtigen.

5.6 Veröffentlichungslizenz

Mit der Bestätigung der Veröffentlichung eines Auftrags auf der Plattform — oder bei automatischer Validierung nach Ablauf der vorgesehenen Frist — räumt der Autor dem Publisher eine nicht-ausschließliche, weltweite Lizenz ein, für die Dauer der in dem Auftrag festgehaltenen Verpflichtung zur Online-Verfügbarkeit (wie vom Publisher beim Hinzufügen der Website kontextuell akzeptiert), den textlichen Inhalt auf der im Auftrag bezeichneten Website zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen, ausschließlich zum Zweck dieser Veröffentlichung.

Umfang: Die Lizenz umfasst die Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung auf der genannten Website. Sie begründet keine Übertragung der Verwertungsrechte des Urhebers, kein Bearbeitungs-, Übersetzungs-, Unterlizenzierungs- oder Verwertungsrecht auf anderen Medien, sofern nicht gesondert zwischen den Parteien vereinbart.

Dauer: Die Lizenz wird für die Dauer der auf den betreffenden Auftrag anwendbaren Verpflichtung zur Online-Verfügbarkeit erteilt (unbefristet, mindestens 1 Jahr oder mindestens 2 Jahre, je nach Wahl des Publishers zum Zeitpunkt der Annahme der Bewerbung). Über diese Mindestdauer hinaus kann der Publisher die Veröffentlichung beibehalten; der Autor kann die Entfernung durch direkte Kontaktaufnahme mit dem Publisher verlangen. Phenward greift bei einem solchen Entfernungsersuchen nicht ein.

Ausschließlichkeit: Die Lizenz ist nicht-ausschließlich. Der Autor behält die Möglichkeit, den Inhalt nach der Veröffentlichung anderweitig zu verwerten, vorbehaltlich des Artikels 5.1 und der Verpflichtung, den kommerziellen Wert des laufenden Auftrags auf der Plattform nicht zu beeinträchtigen.

Bilder und visuelle Elemente: Die Rechte an den vom Autor eingefügten Bildern unterliegen Artikel 5.1 (Garantie des Autors). Die vorliegende Lizenz erstreckt sich auf die bereitgestellten visuellen Elemente ausschließlich im Rahmen der Veröffentlichung auf der bezeichneten Website.

6.1 Grundsatz

Nachdem der Autor eine Bewerbung angenommen hat, muss der Publisher sein Engagement auf der Plattform innerhalb der angezeigten Frist bestätigen. Mit der Bestätigung wird ein PaymentIntent erstellt: der Autor autorisiert den Betrag auf seinem Zahlungsmittel (Vorlage). Die Veröffentlichungsfrist, innerhalb derer der Publisher die Live-URL einreichen muss, beginnt mit dieser wirksamen Autorisierung (requires_capture oder gleichwertig beim Zahlungsdienstleister).

Der Betrag wird auf dem Zahlungsmittel des Autors erfasst, wenn der Autor die Veröffentlichung auf der Plattform bestätigt oder wenn nach Ablauf der vorgesehenen Frist eine automatische Validierung erfolgt, nach automatisierten URL-Prüfungen und Wechsel in den Status «Bestätigung ausstehend».

6.2 Rollenaufteilung

Der Publisher verkauft die Veröffentlichungsleistung.

Der Autor kauft diese Leistung.

Phenward stellt eine Provision in Rechnung.

6.3 Phenward-Provision - Plattformgebühren und Verhältnis zum Verhältnis der Parteien

Die von Phenward erhaltene Provision ist die Gegenleistung für Plattformnutzungsgebühren (Bereitstellung des Marktplatzes, Auftragsabläufe, technische Prüfungen und Zahlungserleichterung). Sie ist getrennt vom Preis der Veröffentlichungsleistung, den Autor und Publisher vereinbaren: dieser Preis wird über den Zahlungsdienstleister abgewickelt, mit Aufteilung insbesondere im Rahmen von Stripe Connect (verbundenes Konto des Publishers, Autorisierung und Erfassung auf Seiten des Autors), gemäß den in der Oberfläche angezeigten Parametern.

Die Provision:

  • wird von Phenward in Rechnung gestellt,
  • unterliegt der geltenden Umsatzsteuer,
  • ist Gegenstand einer separaten Rechnung,
  • ist nicht gleichzusetzen mit dem redaktionellen Leistungspreis zwischen den Parteien, auch wenn ihr Betrag im selben Zahlungsfluss erscheint.

6.4 Rechnungsstellung durch Dritte im Namen des Publishers

Der Publisher ermächtigt Phenward, in seinem Namen und für Rechnung des Publishers die Rechnung für die Veröffentlichung auszustellen.

Der Publisher bleibt allein verantwortlich für:

  • die anwendbare Umsatzsteuer,
  • seine steuerlichen Verpflichtungen.

6.5 Rückerstattungen - keine Verpflichtung über von Phenward erhaltene Beträge hinaus

Beträge, die der Veröffentlichungsleistung entsprechen (ohne Phenwards Provision), werden vom Zahlungsdienstleister nach dessen Regeln und Fristen bearbeitet. Phenward hält in dieser Eigenschaft keine Gelder der Nutzer und ist nicht Schuldnerin des gesamten Transaktionsbetrags gegenüber Autor oder Publisher.

Nach Erfassung der Zahlung und abgeschlossenem Auftrag auf der Plattform ist keine automatische Rückerstattung durch Phenward geschuldet. Streitigkeiten über Qualität, Dauer oder Konformität der Leistung danach fallen, sofern grobes ausschließliches Verschulden von Phenward nicht nachgewiesen ist, in das unmittelbare Verhältnis zwischen den Nutzern und gegebenenfalls in die Verfahren des Zahlungsdienstleisters (Widerspruch, Chargeback usw.), ohne dass Phenward zur finanziellen Regelung verpflichtet ist.

Absolute Obergrenze: sofern gegen Phenward eine gesetzliche Rückzahlungspflicht anerkannt würde (außer bei eigenem Betrug), darf ein von Phenward für eine bestimmte Transaktion geschuldeter Betrag den Gesamtbetrag der Provisionen und sonstigen Vergütungen nicht übersteigen, die Phenward bei derselben Transaktion tatsächlich erhalten und behalten hat, ausgenommen mittelbarer oder immaterieller Schaden, sofern zwingendes Recht nichts anderes vorsieht. Phenward erstattet oder zahlt in keinem Fall den Preis der Veröffentlichungsleistung selbst vor.

Bereits in Rechnung gestellte und eingezogene Provisionen von Phenward für gemäß diesen NB und der Dienstfunktion abgeschlossene Aufträge sind nicht erstattungsfähig, außer bei offenkundigen Rechnungsfehlern oder ausdrücklicher gesetzlicher Verpflichtung.

Die Umsatzsteuer auf die Veröffentlichung hängt vom Status des Publishers ab.

Phenward stellt Umsatzsteuer nur auf ihre Provision in Rechnung.

Phenward mischt sich nie in die Umsatzsteuer des Publishers ein.

Die Nutzer sind für die Richtigkeit der angegebenen steuerlichen Angaben verantwortlich - SIRET, USt-IdNr., Steuerstatus. Diese Daten dienen der Erstellung der Finanzbelege und der steuerlichen Einhaltung.

Gemäß der EU-Richtlinie DAC7 (2021/514/EU) ist Phenward verpflichtet, die steuerlichen Angaben von Publishern, deren Jahreseinkünfte 2.000 € oder 30 Transaktionen übersteigen, zu erfassen und an die französische Finanzverwaltung (DGFiP) zu übermitteln. Betroffene Publisher werden aufgefordert, ein Formular zur Erfassung der Steueridentifikationsnummer (NIF) direkt in ihrem Dashboard auszufüllen. Die Verweigerung dieser Angaben führt zur Kontosperrung gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen.

Zahlungen werden von einem zugelassenen Anbieter verarbeitet (z. B. Stripe).

Der Zahlungseingang kann erfordern:

  • Bereitstellung von Identitätsinformationen,
  • regulatorische Überprüfung.

Diese Vorgänge werden ausschließlich vom Zahlungsdienstleister durchgeführt.

Phenward unterscheidet mehrere Streitarten, die nach getrennten Regeln behandelt werden: Bankstreitigkeiten (Anbieter), Meinungsverschiedenheiten über die Leistungserfüllung (Parteien / Stripe Connect) und plattformspezifische Abläufe (vor oder nach Erfassung).

9.1 Zahlungsstreitigkeiten

Bankstreitigkeiten (Betrug, Karteneinsprüche, Chargebacks, Rückbuchungen) werden ausschließlich vom Zahlungsdienstleister (Stripe) zwischen Autor und Publisher bearbeitet.

Phenward ist keine Partei dieser Streitigkeiten.

Phenward kann auf Anfrage des Zahlungsdienstleisters nur sachliche Angaben liefern (Bestätigungsdatum, Veröffentlichungs-URL, Transaktionsprotokolle).

Phenward entscheidet niemals einen Bankstreit.

Ein Bankstreit oder Chargeback begründet keine Rückerstattungspflicht von Phenward über den Rahmen von Artikel 6.5 und ausdrücklich gegen Phenward geltende gesetzliche Pflichten hinaus.

9.2 Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung (Produktstand)

9.2.1 Grundsatz

Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung betreffen die Einhaltung der Veröffentlichungsregeln und die Integrität des Marktplatzes.

Phenward ist kein Versicherer. Nach Bestätigung der Veröffentlichung und Erfassung der Zahlung garantiert die Plattform keine automatische Rückerstattung.

9.2.2 Vor Zahlungserfassung

Erfüllt die eingereichte URL nicht die automatisierten Prüfungen oder lehnt der Autor die Bestätigung der Veröffentlichung ab, wird die Zahlung nicht erfasst. Der Autor kann eine URL ablehnen; nach einer in der Anwendung vorgesehenen Höchstzahl von Versuchen kann der Auftrag in Streit (DISPUTED) zur manuellen Bearbeitung durch das Phenward-Team übergehen.

Nach zwei aufeinanderfolgenden URL-Ablehnungen durch den Autor geht der Auftrag in den Streitstatus über. Beide Parteien werden benachrichtigt. Der Publisher kann den Artikel frei zurücknehmen und den Autor sofort bewerten. Das Phenward-Team führt innerhalb von 72 Geschäftsstunden eine technische Verwaltungshandlung durch: Es kann die technische Bestätigung der Veröffentlichung auf der Plattform auslösen, den Auftrag stornieren oder eine zusätzliche Frist gewähren. Diese Handlung fällt ausschließlich in die Verwaltung der Plattformwerkzeuge; sie stellt weder eine rechtliche Schlichtung noch eine Parteinahme im Vertrag zwischen den Nutzern noch eine Bestätigung der redaktionellen Konformität des Inhalts dar.

Wählt ein Publisher einen Inhalt aus, führt den Auftrag aber nicht bis zur erwarteten Einreichung / Bestätigung, wird die Transaktion nicht unter den in der Oberfläche vorgesehenen Bedingungen abgeschlossen.

9.2.3 Nach Erfassung

Die Regeln zu Rückerstattungen, der Obergrenze für an Phenward geschuldete Beträge und nicht erstattungsfähigen Provisionen sind die des Artikels 6.5.

Sobald der Auftrag abgeschlossen ist und die Zahlung erfasst wurde, ist kein automatisierter Meldeweg nach Veröffentlichung (typische Fristen 30 / 7 Tage, Workflow «Korrigiert / Begründet / Ungelöst» mit Reputationswirkung nur für diese Meldungen) derzeit in der Anwendung implementiert.

Phenward behält sich vor, außerhalb dieses technischen Rahmens zu handeln (Kontakt, vertragliche Maßnahmen, allgemeine Regulierungsmaßnahmen) bei nachgewiesenem Missbrauch oder Verstoß gegen diese NB.

9.2.4 Was Phenward tut und nicht tut (allgemein)

Phenward kann insbesondere:

  • die in der Anwendung vorgesehenen Prüfungen und Status anwenden,
  • streitige Aufträge manuell bearbeiten, wo das Produkt es vorsieht,
  • Marktplatzmaßnahmen im Interesse des Dienstes ergreifen (siehe Abschnitt 11).

Phenward leistet nicht:

  • vollständige juristische Schlichtung,
  • Inkasso,
  • systematisch automatische Rückerstattungen,
  • verpflichtende Mediation.

9.3 Meinungsverschiedenheiten zwischen Autor und Publisher - Stripe Connect

Streitigkeiten über die Erfüllung der Veröffentlichungsleistung (einschließlich Nicht-Veröffentlichung, Offline-Nahme, Online-Dauer, spätere Konformität) oder über die Mittelaufteilung durch den Anbieter können zu Austausch zwischen den Parteien und zu Rechtsbehelfen beim Zahlungsdienstleister führen, vorbehaltlich Artikels 4.3: der betreffende Auftrag muss unter Einhaltung von Phenward abgeschlossen und abgerechnet worden sein; eine Umgehung der Plattform kann nicht durch einen späteren Streit legitimiert werden.

Je nach Art des Streits und verfügbaren Funktionen können die Parteien beim Zahlungsdienstleister (Stripe) einen Widerspruch eröffnen oder fortführen, einschließlich im Rahmen von Stripe Connect (verbundene Konten, Kundenbereich oder Dashboard, von Stripe vorgesehene Streit- oder Beschwerdeverfahren), innerhalb der vertraglichen Fristen und Bedingungen von Stripe. Phenward tritt nicht an die Stelle von Stripe bei Prüfung oder Entscheidung dieser Streitigkeiten; sie kann gegebenenfalls sachliche Informationen (Auftragsstatus, URL, Daten, technische Protokolle) auf Anfrage des Anbieters oder im gesetzlich vorgesehenen Umfang übermitteln.

Phenward-Provisionen unterliegen weiterhin den Artikeln 6.3 und 6.5: sie entsprechen Plattformnutzungsgebühren und sind nicht mit dem Leistungspreis zwischen den Parteien identisch.

10.1 Grundsatz

Die Haftung von Phenward ist streng begrenzt auf ihre Rolle als technischer Vermittler und Plattformbetreiber, im Rahmen dieser NB und des Rechts.

10.2 Haftungsausschlüsse (nicht abschließende Liste)

Außer bei grob fahrlässigem oder betrügerischem Verhalten, das gegen Phenward nachgewiesen ist, haftet sie insbesondere nicht für:

  • den Inhalt von Artikeln, Texten, Medien oder Links, die von Nutzern vorgeschlagen oder veröffentlicht werden,
  • Richtigkeit, Rechtmäßigkeit oder Aktualität von Informationen auf Drittwebsites,
  • redaktionelle, geschäftliche oder strategische Entscheidungen der Nutzer,
  • dass ein Publisher Inhalte nicht veröffentlicht oder zurücknimmt (vor oder nach Bestätigung), außer bei ausschließlichem Verschulden von Phenward, das nachgewiesen ist,
  • spätere Entfernung, Änderung, Nichtverfügbarkeit oder Delisting von Inhalten auf der Website des Publishers,
  • Unterbrechungen, Verlangsamungen oder Störungen, die Dritten zuzuschreiben sind (Hoster, Stripe, Netzwerke, APIs),
  • entgangenen Umsatz, Datenverlust, SEO, Reputation oder jeden mittelbaren Schaden, auch wenn Phenward auf die Möglichkeit eines solchen Schadens hingewiesen wurde,
  • rein vertragliche oder deliktische Streitigkeiten zwischen Autoren und Publishern.

10.3 Obliegenheit - automatisierte Prüfungen

Von der Plattform an URLs durchgeführte Prüfungen (Erreichbarkeit, Sicherheit, Kohärenz mit dem beauftragten Inhalt) sind technische Hilfsmittel. Sie stellen keine absolute Garantie für redaktionelle, rechtliche oder wirtschaftliche Konformität der veröffentlichten Seite dar und bedeuten keine Verzichtserklärung des Autors auf eigenes Urteil vor der Bestätigung.

10.4 Haftungshöchstgrenze

Sofern zwingendes Recht nichts anderes vorsieht, ist der von Phenward für ihr ausschließlich zurechenbare Pflichtverletzungen geschuldete Ersatz für sämtlichen unmittelbaren Schaden begrenzt auf die Summe der von Phenward tatsächlich erhaltenen Provisionen in den zwölf (12) Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis und darf für einen gegebenen Auftrag den in Artikel 6.5 genannten Betrag nicht übersteigen.

10.5 Höhere Gewalt

Phenward haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von höherer Gewalt im Sinne des französischen Rechts oder anderer außerhalb ihres angemessenen Einflussbereichs liegender Ereignisse.

11.1 Reputation des Publishers (aktuelle Umsetzung)

Die Plattform berechnet für jeden Publisher ein Reputationsniveau aus dessen Verlauf (z. B. Kategorien wie zuverlässig, Vorsicht, Risiko), insbesondere auf Grundlage der Stornorate von Bewerbungen und anderer im Dienst erfasster Signale. Angezeigte Schwellen und Bezeichnungen sind die tatsächlich in der Anwendung konfigurierten.

Ein strukturiertes Meldesystem nach Veröffentlichung (mit eigenen Fristen und Abläufen wie in älteren Dokumentationsversionen beschrieben) ist nicht der derzeit vom Produkt für diese Reputation getragene Mechanismus.

11.2 Abhilfemaßnahmen

Phenward kann gestaffelte Maßnahmen zum ordnungsgemäßen Marktbetrieb ergreifen:

  • Verwarnung,
  • vorübergehende Zugangsbeschränkung,
  • Kontosperrung,
  • dauerhafter Ausschluss.

11.3 Voraussetzungen des Ausschlusses

Phenward behält sich vor, einen Nutzer auszuschließen bei:

  • schwerem oder wiederholtem Verstoß gegen die NB,
  • Betrug oder Betrugsversuch,
  • Beeinträchtigung der Marktintegrität,
  • Verhalten, das das Vertrauen anderer Nutzer gefährden kann.

Der Ausschluss kann je nach Schwere der Umstände vorübergehend oder dauerhaft sein.

11.4 Rechtswidrige, beleidigende oder diskriminierende Inhalte - Kontolöschung ohne Vorankündigung

Bei Inhalten oder Verhalten gemäß Artikel 4.2 oder wenn Schwere oder Dringlichkeit es erfordern (offenkundige Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung, Rechte von Personen, Sicherheit der Nutzer oder Reputation des Dienstes), behält sich Phenward vor, sofortige Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich: Entfernung oder Ausblendung von Inhalten, Zugangssperrung und dauerhafter Kontolöschung ohne Vorankündigung oder vorherige Abmahnung.

Diese Befugnis wird unbeschadet gerichtlicher Schritte oder Meldungen an zuständige Behörden ausgeübt. Sie unterliegt zwingenden Verbraucherrechten und gesetzlichen Pflichten, die Phenward binden.

Phenward kann ein Konto bei Verstoß gegen die NB oder Beeinträchtigung des ordnungsgemäßen Marktbetriebs sperren oder löschen. In den Fällen des Artikels 11.4 kann die Löschung ohne Vorankündigung gemäß diesen NB erfolgen.

Sperrung oder Beendigung berechtigt nicht zur Rückerstattung bereits auf der Plattform abgeschlossener Transaktionen (Zahlung erfasst, Auftrag abgeschlossen) noch zur Rückzahlung von gemäß Artikel 6.5 von Phenward erhaltenen Provisionen, vorbehaltlich zwingender Verbraucherrechte gegebenenfalls.

Personenbezogene Daten werden gemäß der Datenschutzerklärung verarbeitet.

Die Daten werden in Frankreich auf souveräner Infrastruktur gehostet.

Zahlungs- und Identitätsdaten werden ausschließlich vom zugelassenen Zahlungsdienstleister verarbeitet.

Auftrags-E-Mails: Mitteilungen im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung (Frist-Erinnerungen, Ergebnisse von Prüfungen, Status, gegebenenfalls Schiedsentscheide) können an die E-Mail-Adresse des Kontos gesendet werden, gestützt auf Auftrags- und Kontodaten. Sie sind von werblichen Mitteilungen zu unterscheiden, die der Einwilligung und den Nutzereinstellungen unterliegen, soweit das anwendbare Recht dies vorsieht.

14.1 Anwendbares Recht

Diese NB unterliegen französischem Recht.

14.2 Zuständiges Gericht

Im Falle einer Streitigkeit über die Auslegung oder Erfüllung dieser NB und in Ermangelung einer gütlichen Einigung oder Mediation:

  • Gewerblicher Nutzer: die zuständigen Gerichte von Paris (Frankreich) sind ausschließlich zuständig, ungeachtet einer Mehrheit von Beklagten oder Streitverkündungen.
  • Verbraucher: Der Verbraucher kann nach seiner Wahl das Gericht seines Wohnsitzes oder das Gericht des Sitzes von Phenward anrufen, gemäß den anwendbaren Bestimmungen der französischen Zivilprozessordnung (französische Rechtsvorschrift).

Für Verbraucher mit Wohnsitz in der Europäischen Union außerhalb Frankreichs gelten die Schutzbestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia).

14.3 Verbraucherschlichtung

Gemäß den Artikeln L. 612-1 ff. des französischen Verbrauchergesetzbuchs (französische Rechtsvorschrift) kann jeder Verbraucher, der nach einer vorherigen Beschwerde an Phenward (contact@phenward.com) keine zufriedenstellende Lösung erhalten hat, den zuständigen Verbraucherschlichter kostenlos anrufen:

CM2C (Centre de Médiation de la Consommation de Conciliateurs de Justice) 14 rue Saint-Jean, 75017 Paris https://www.cm2c.net/

Die Anrufung des Schlichters ist innerhalb eines (1) Jahres ab der an Phenward gerichteten schriftlichen Beschwerde möglich, die innerhalb von dreißig (30) Tagen keine zufriedenstellende Antwort erhalten hat.

Die Schlichtung ist für den Verbraucher kostenlos und lässt sein Recht auf gerichtliche Schritte unberührt.